Kurz gesagt, einen Zwangsumzug gibt es nicht. Niemand, der ALG 2 (Hartz 4) bezieht, kann dazu gezwungen werden, die Wohnung aufzugeben und einen Zwangsumzug zu machen. Das Amt hat jedoch in Form eines Bescheids Möglichkeiten zu handeln, wenn die Hartz 4 Miete für die Hartz 4 Wohnung zu hoch ist. Wenn der Bescheid ins Haus flattert, gibt es darin die Mitteilung, dass die Mietkosten zu hoch sind. Darüber hinaus wird jeder Wohnungsinhaber nun nach § 22 I SGB II dazu aufgefordert, die hohe Miete zu senken. Wie das von statten gehen soll, bleibt jedem selbst überlassen. Am besten ist es, hier einfach nochmal alle Kosten nachzuprüfen, ob der Betrag auch wirklich zu hoch ist. Ansonsten bleibt immer noch die Möglichkeit, eventuell ein Zimmer der Wohnung zu vermieten. Darüber hinaus sollte auch genau geprüft werden, ob ein Umzug in eine günstigere Wohnung Ihnen zumutbar ist. Liegt hier eine psychische Krankheit mit Rückfallrisiko, Behinderung, Pflegebedürftigkeit, Hilfe durch Nachbarn oder das soziale Kontaktumfeld für die Kinder wie Kindergarten oder Schule vor, ist ein Zwangsumzug bei Hartz 4 nicht zu fordern.
Zwangsumzug Widerspruch aufgrund von Hartz 4
Auch wenn in so manchem Bescheid sicherlich drin stehen wird, dass ein Widerspruch gegen einen Zwangsumzug nicht möglich ist, sollte man dennoch Widerspruch einlegen. Entweder schriftlich oder aber mit Hilfe einer Begleitung bei der zuständigen Arge. Wird der Widerspruch gegen den Zwangsumzug persönlich beim Amt eingereicht, sollte darauf geachtet werden, dass der Schriftzug des Bearbeiters auch das Datum, die Uhrzeit und seine gut lesbare Unterschrift enthält. Wer das Schriftstück in den Händen hält, kann nun damit Klage beim Sozialgericht einreichen. Hier sollte man jedoch bedenken, dass man bei der Terminvergabe bis zu einem halben Jahr warten kann.
Wohnungssuche beim Hartz 4 Zwangsumzug
Sollte trotz aller Bemühungen der der Zwangsumzug Widerspruch scheitern und ein Umzug ins Haus stehen, sollte man vorab unbedingt einen Antrag bei der Arge stellen, indem die Umzugskosten bei Hartz 4 im Voraus vom Amt bezahlt werden. Mit diesem Antrag muss die Arge im Zuge des Zwangsumzugs bei Hartz 4 alle Kosten übernehmen, die zu den Kosten für Wohnungsbesichtigungen, Telefongesprächen mit potentiellen Vermietern, Porto, Kopien, Immobilienzeitungen, ein Schreibbüro und selbst aufgegebene Anzeigen gehören. Für jede Wohnungsbesichtigung sollte man darüber hinaus auch eine Übersicht mit Name, Telefonnummer, Adresse und Uhrzeit als Nachweis führen. Wird die Wohnung anderweitig vergeben, sollte man sich vom Vermieter auch einen formlosen Brief zur Ablehnung mit dem Vermerk Wohnung vergeben, abgelehnt oder ALG 2 bzw. Hartz 4 Empfänger sind nicht gewünscht aushändigen lassen.
Ist man darüber hinaus durch eine nachgewiesene Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage den Umzug alleine zu bewältigen, muss das Jobcenter neben den Umzugskosten auch mit entsprechendem Hilfspersonal dafür sorgen, dass der Umzug schnell von statten geht. Neben dem Nachweis der entstandenen Kosten und dem Nachweis über Krankheit bzw. Behinderung benötigt das Amt für die Übernahme der Kosten auch Kostenvoranschläge für mindestens 3 Umzugsunternehmen. Lehnt das Jobcenter diese Umzugsunternehmen ab, kann eine Klage dagegen eingereicht werden. Die Kosten für den Anwalt muss das Amt ebenfalls zahlen. Muss nach dem geglückten Hartz 4 Umzug die Wohnung renoviert werden, ist das Jobcenter nach § 22 Abs.1 SGB II verpflichtet die Kosten bis zu einem gewissen Rahmen dafür zu übernehmen.
Hartz 4 Regelsatz und Übernahme der Mietkosten
Gerade beim Thema Umzug kommt man unweigerlich auch auf die Frage, wie hoch der Regelsatz für Hartz 4 Empfänger eigentlich überhaupt ist. Ein volljähriges Kind, was ALG 2 bzw. Hartz 4 bezieht, hat wenn es mit den Eltern zusammen in eine Hartz 4 Wohnung zieht Anspruch auf 345 Euro zuzüglich angemessener Mietkosten. Paare haben dann beide einen Anspruch auf den Hartz 4 Regelsatz, wenn sie auf Grund eines gemeinsamen Kontos oder gemeinsamer Kinder ein eheähnliches Verhältnis haben. Ist dies nicht der Fall besteht eine Bedarfsgemeinschaft, bei der das jeweilige Vermögen des Einzelnen auf den Regelsatz angerechnet wird. Wie hoch der jeweilige Mietzuschuss zum jeweiligen Regelsatz ist, ist davon abhängig wie groß die Wohnung ist. Eine Faustregel besagt, dass eine Person mit Hartz 4 Empfang Anspruch auf eine Wohnung mit 45 qm hat. Für jede weitere Person kommen 15 qm dazu. Darüber hinaus darf eine Eigentumswohnung 120 qm und ein Haus 130 qm nicht überschreiten.
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